Register 4: Patientenverfügung

Hier heften Sie alle vorliegenden Verfügungen und Vollmachten ein, wie z.B. Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und evtl. weitere von Ihnen erteilte Vollmachten.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie nie Originale, sondern nur Kopien einheften, da die Notfallmappe samt Inhalt im Ernstfall als Begleitdokument von Sanitätern oder Arzt z.B. ins Krankenhaus mitgenommen wird. Im Falle, dass die Unterlagen verloren gehen sollten, wäre der Schaden bei eingelegten Kopien relativ gering.
Sollten Sie noch keine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung für sich ausgestellt haben, so können Sie diese Unterlagen auf www.justiz.bayern.de lesen und kostenlos downloaden, ausdrucken und ausfüllen.

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